Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit wird die bis zum 28.02.2023 gültige Neubauförderung BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgelöst.
Die Neubauförderung erfolgt in 3 Produkten der KfW:
1. Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
2. Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
3. Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Gebäuden:
– mit dem energetischen Standard eines „Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40“ (EH40/EG40)
– bzw. die den Anforderungen „Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen. Antragsberechtigt sind:
– grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden. Kredithöchstbeträge:
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Kredites mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.
Wohngebäude:
– bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max.:
– Klimafreundliches Wohngebäude EH40/EG40: bis zu 100.000,00€ pro Wohneinheit
– Klimafreundliches Wohngebäude EH40/EG40 mit QNG: bis zu 100.000,00€ pro Wohneinheit
Nichtwohngebäude:
– bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max.:
– Klimafreundliches Nichtwohngebäude EH40/EG40: bis zu 2.000,00€/qm Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € pro Vorhaben
– Klimafreundliches Nichtwohngebäude EH40/EG40 mit QNG: bis zu 3.000,00€/qm Nettogrundfläche, max. 15 Mio. € pro Vorhaben
Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
Start der Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist zum 01.06.2023 geplant:
– Förderung von Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen
– Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohneigentum
– Kreditbeträge bis max. 240.000,00€